Der Umweltminister und die LUBW-Präsidentin betonten, dass Baden-Württemberg seit vielen Jahren kontinuierlich und erfolgreich an der Verbesserung der Qualität seiner Gewässer arbeite, kritisierten jedoch die Grenzwerte, welche die EU jetzt festlegen möchte, die zum Teil analytisch aber nicht nachweisbar sind.
„Grundsätzlich sei gegen strenge Grenzwerte für gefährliche Stoffe, die in unseren Gewässern am besten gar nicht vorhanden sein sollten, nichts zu sagen. Bei dem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik, der jetzt auf dem Tisch liegt, geht die EU jedoch zu weit“, betonte Minister Untersteller und die Präsidentin ergänzte: „Die vorgeschlagenen Grenzwerte für einige Stoffe seien so niedrig, dass sie analytisch im Gewässer nicht nachgewiesen und somit nicht überwacht werden könnten.
Für den Bodensee, das größte Trinkwasserreservoir Baden-Württembergs, hätte das zur Folge, dass seine Gewässerqualität, die bisher zu Recht als einwandfrei bewertet werde, künftig als „nicht gut“ eingestuft und in Gewässergütekarten in rot dargestellt werden müssten. Das Bodensee-Wasser im internationalen Vergleich auf eine Ebene mit Gewässern zu stellen, in die auch Industrien einleiten, wird den unterschiedlichen Gewässerqualitäten nicht gerecht, denn gerade am Bodensee habe Baden-Württemberg zusammen mit den Anrainerstaaten große Erfolge hinsichtlich der Elimination von Phosphor in kommunalen Kläranlagen erzielt. Bei der Beseitigung von organischen Spurenstoffen im Abwasser, zu denen auch prioritäre Stoffe zählten, habe das Land mit zahlreichen Pilotanlagen eine Vorreiterrolle übernommen.
Maßnahmen, gefährliche Stoffe zu begrenzen beziehungsweise deren Einleitung in Gewässer zu stoppen, seien durchaus erforderlich, betonten Minister Untersteller und Präsidentin Barth abschließend.
Und der Lohn der Mühe: „Einwandfreie Wasserqualität am Bodensee – der See ist sauber!“
Text, Foto und Video: POSITIV-MEDIEN (Waldemar Herzog * RB-Sauer)
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