|
|
 |
 |
|
Die neunte Klasse der Georg-Müller-Schulen lernt Stadtarchiv kennen
|
|
|
 |
 |
|
Villingen-Schwenningen: Auf eine spannende Reise in die Vergangenheit begibt sich eine 9. Klasse der Georg-Müller-Schulen gemeinsam mit Schulleiter und Geschichtslehrer Tim Carstens.
Den Schülern steht der Themenkomplex Drittes Reich, Nationalsozialismus, Dritter Weltkrieg im Unterricht bevor und um sich diesen zu erschließen, wird das Stadtarchiv Villingen-Schwenningen zum erweiterten Lernort für die eigenen Forschungsarbeiten erklärt.
Zum Auftakt besuchte die 9. Klasse der Georg-Müller-Schulen zusammen mit Schulleiter und Geschichtslehrer Tim Carstens, das Stadtarchiv Villingen-Schwenningen für eine Führung. Amtsleiterin Ute Schulze und Stadtarchivleiter Markus Teubert führten die beiden Gruppen durch die verschlungenen Gänge des Gebäudes und gaben Einblicke in Aufgaben und Arbeit des Stadtarchivs.
|
 |
 |
|
Die interessierten Schülerinnen und Schüler erfuhren, was ein Archiv von einem Museum oder einer Bibliothek unterscheidet, woher die aufbewahrten Unterlagen stammen und welche unterschiedlichen Archivalien das Stadtarchiv aufbewahrt. Selbst aktiv werden konnten die Schüler beim Entziffern alter Handschriften und beim Lesen von in Sütterlinschrift verfassten Dokumenten. Gemeinsam wurde durch alte Zeitungen geblättert, der Großformatscanner ausprobiert und alte Fotonegative bestaunt. Viele aufkommende Fragen wurden gestellt und anschaulich beantwortet.
Auch die Herausforderungen, zwei ehemalige Stadtarchive zusammenzuführen und in einer alten Milchfabrik unterzubringen, konnten die Schüler vor Ort selbst erfahren. Während der Führung wurde auch auf Gefahren, die altem Archivgut drohen, angefangen bei kleinen wie rostigen Heftklammern bis hin zur Vernichtung durch Schimmel, Wasser oder Brand, eingegangen.
Die Führung war dabei nur das erste Kennenlernen, bald werden die Schülerinnen und Schüler aufgeteilt in kleinere Lerngruppen einmal in der Woche zurückkehren, um in der Stadtgeschichte eigenständig zu recherchieren. Der Geschichtslehrplan der Klasse sieht für die nächsten Monate das Thema Nationalsozialismus, Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg vor. Um diesen Stoff nicht klassisch und aus Lehrbüchern im Unterricht zu vermitteln, wurde die Idee zur gemeinsamen Projektarbeit von Schulleiter Carstens und dem Team des Stadtarchivs geboren. Das Stadtarchiv wird als außer-schulischer Lernort in den Geschichtsunterricht miteingebunden und ermöglicht so den Schülern durch eigene Recherchen in die lokale Geschichte einzutauchen. Die Ergebnisse der Gruppenarbeit können die Schüler in einer von ihnen frei gewählten Form, sei es ein Essay, ein Theaterstück oder eine künstlerische Umsetzung, zusammenfassen und am 30. Juni 2025 in den Georg-Müller-Schulen präsentieren.
Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-VS * Nina Schmidt Waldemar Herzog)
|
 |
 |
|
Villingen-Schwenningen: Mit schwerem Gerät wurde kürzlich im Rahmen der Sanierungsarbeiten an der Gartenschule im Stadtbezirk Schwenningen die beiden Turmdächer mit einem Autokran heruntergenommen.
Um die alten Holzkonstruktionen entsprechend sanieren zu können, wurden diese in die Abbundhalle der Zimmerei gebracht. In circa sechs bis acht Wochen werden die Turmdächer wieder montiert.
|
 |
 |
|
Alkohol auf der Faschingsparty
|
|
 |
 |
|
Nach `Dry Jasnary`:
Gute Vorsätze im Fasching oft nur von kurzer Dauer!
|
|
 |
 |
|
In der Faschingszeit gehört Alkoholgenuss für viele zum Feiern selbstverständlich dazu. „Wer unbeschwert feiern will, sollte aber auf jeden Fall sein Fahrzeug stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umsteigen“, sagt Thomas Wagner, bei DEKRA für Fahreignung verantwortlich. „Auf feuchtfröhlichen Feiern in der ‚fünften Jahreszeit‘ ist die Versuchung allzu groß, sich zum Alkoholgenuss verleiten zu lassen. Gute Vorsätze werden in der Umgebung von gut gelaunten Feiernden oft schnell über Bord geworfen.“ Deshalb sei es besser, die Heimfahrt schon vorab ohne das eigene Auto zu planen.
Schon geringe geringen Mengen Alkohol im Blut führen zu einem deutlich erhöhten Unfallrisiko. Die Risikobereitschaft der oder des Fahrenden steigt, die Reaktionszeiten verlängern sich und die Aufmerksamkeit verschlechtert sich. Außerdem verengt sich das Sehfeld und Entfernungen lassen sich schwerer einschätzen. Der Gesetzgeber kennt deshalb bei Alkoholdelikten kein Pardon. Bereits bei Erstverstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze drohen eine Geldbuße in Höhe von 500 €, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Liegen allerdings Anzeichen von Fahrunsicherheit vor oder kommt es zu einem Unfall, drohen schon ab 0,3 Promille eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug des Führerscheins. Für Fahranfänger und Fahrahnfängerinnen in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gelten noch strengere Regeln: für sie ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Ein Schluck aus der Pulle kann auch ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit 250 € Geldbuße und 1 Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Hinzu kommt die Verpflichtung, ein Aufbauseminar zu besuchen, außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Wird bis spät in die Nacht feucht-fröhlich gefeiert, muss man noch am nächsten Morgen den Restalkohol im Blut im Blick behalten. Der menschliche Körper baut im Schnitt pro Stunde nur etwa 0,15 Promille ab. Bei einem Alkoholpegel von 1,2 Promille im Blut müssen beispielsweise Fahranfänger mindestens acht Stunden warten, bis sie wieder „dry“ sind und sich ans Steuer setzen dürfen. Im Jahr 2023 gab es laut Kraftfahrt-Bundesamt in Deutschland mehr als 116.000 Alkoholverstöße im Straßenverkehr, die mit einer Eintragung im Fahreignungsregister geahndet wurden.
|
 |
 |
|
Autofahren nach ambulanten Eingriffen
|
|
 |
 |
|
Autofahren nach OP!
Wie schnell es geht, hängt von der Art der Narkose und des Eingriffs ab!
|
|
 |
 |
|
Auch nach einer ambulanten OP mit Narkose oder einer ärztlichen Behandlung mit lokaler Betäubung wollen die Betroffenen in der Regel rasch wieder mobil sein. Wie schnell sie sich wieder hinter Steuer setzen dürfen, hängt stark von der Art der Narkose und des Eingriffs ab.
Unabhängig davon, um welchen Eingriff es sich handelt, ist zu beachten: Wenn Narkosemittel im Spiel sind, ist zu beachten, dass sich die verwendeten Medikamente noch eine Zeitlang nach dem Eingriff im Körper des Patienten befinden. Dies aber kann das Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen mehr oder weniger beeinträchtigen. Fahrerinnen und Fahrer sind in dieser Zeit nicht in der Lage, ein Fahrzeug sicher durch den Verkehr zu lotsen. Dr. Thomas Wagner, bei DEKRA für den Bereich Fahreignung verantwortlich, sagt, worauf in solchen Fällen zu achten ist: * Klären Sie mit dem behandelnden Arzt schon beim Vorgespräch, wie sich die verwendete Narkose auf das Fahrvermögen auswirkt und wie lange Sie nicht hinters Steuer dürfen. Zu beachten ist auch, dass jeder Mensch unterschiedlich auf Medikamente reagiert, so dass bei größeren Eingriffen der Zeitraum der Fahrabstinenz entsprechend lange ausfällt. * Lassen Sie sich nach OP oder Eingriff von einem Angehörigen abholen oder nehmen ein Taxi. Werden öffentliche Verkehrsmittel genutzt, ist es sinnvoll, sich begleiten zu lassen. Denken Sie daran, dass das Fahrvermögen auch nach einer Darmspiegelung, einem MRT oder einer gründlichen Augenuntersuchung beeinträchtigt sein kann. * Wichtig zu wissen: Wer sich ans Steuer setzt, muss dafür Sorge tragen, dass er oder sie voll und ganz in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Verstöße gegen diese Pflicht stuft der Gesetzgeber nicht als Kavaliersdelikt, sondern – wie Alkohol- und Drogendelikte - als Straftat ein. Laut Par. 315c Strafgesetzbuch drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre.
Kommt es zu einem Unfall, ist auch damit zu rechnen, dass der Versicherer die vollständige Regulierung des Schadens ablehnt oder einen Teil der entstandenen Kosten von Fahrerin oder Fahrer zurückfordern.
|
 |
 |
|
Fahrtüchtigkeit nach einer Operation
|
|
 |
 |
|
Fahrtauglichkeit nach OP:
Behandelte Ärzte haben eine Aufklärungs- und Dokumentationspflicht!
|
|
 |
 |
|
Auch die behandelnden Ärzte haben eine umfassende Aufklärungs- und Dokumentationspflicht, wenn es um die Beurteilung der Fahrtauglichkeit ihrer Patienten geht. Wenn ein fahruntauglicher Patient einen Verkehrsunfall verursacht, kann das auch für seinen Arzt zu fatalen Haftungsfolgen führen – und zwar dann, wenn der Arzt die psychophysische Leistungsfähigkeit seines Patienten nicht hinreichend überprüft, diesen nicht genügend aufgeklärt und den Vorgang nicht ausreichend dokumentiert hat. Die ärztlichen „Regieanweisungen” sollte der Patient daher unbedingt ernst nehmen und diese Verhaltensvorgabe sorgsam umsetzen.
|
 |
 |
|
Ölstand im Blick behalten
|
|
 |
 |
|
Das nimmt der Vcerbrenner übel:
Zu niedriger Ölstand im Motor!
|
|
 |
 |
|
”Wer gut schmiert, der gut fährt“ – diese goldene Regel gilt in Zeiten moderner, hoch motorisierter Autos mehr denn je. Wer den Rat der Altvorderen auf die leichte Schulter nimmt, muss seinen Leichtsinn unter Umständen teuer bezahlen. Reißt der Schmierfilm im Verbrennungsmotor, droht oft ein kapitaler Motorschaden.
Die häufigsten Fehler, die Fahrerinnen und Fahrern unterlaufen, lassen sich an einer Hand abzählen: „Immer wieder wird mit zu niedrigem Ölstand gefahren, das falsche Motoröl eingefüllt oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Ölwechselintervalle überschritten“, erklärt Harald Eder, Motorenexperte bei DEKRA.
Um teuren Reparaturen am Herz des Verbrenners vorzubeugen, empfiehlt der Sachverständige, den Ölstand etwa alle 1.000 Kilometer und vor längeren Fahrten zu kontrollieren und gegebenenfalls Schmiermittel nachzufüllen. Aber Achtung: Auch ein zu hoher Ölstand kann Schaden anrichten, zum Beispiel am Katalysator.
Allerdings gibt sich die Antriebseinheit nicht mit jedem beliebigen Tröpfchen zufrieden. „Es muss zwingend eines der Öle sein, die der Fahrzeughersteller für den verbauten Motorentyp freigegeben hat“, betont Eder. Welche Spezifikation das Schmiermittel erfüllen muss, steht in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges und kann in jeder Markenwerkstatt anhand des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung 1) erfragt werden.
Darüber hinaus sind die vom Hersteller festgelegten Wechselintervalle einzuhalten. Wird das Motoröl zu spät gewechselt, kann dies zu Verschlammung und Verkokung des Öls führen. Als Folge lassen im Laufe der Zeit die Schmiereigenschaften des Öls so stark nach, dass der Motor oder Anbauteile wie der Turbolader Schaden nehmen können.
Große Vorsicht ist auch bei einem Aufleuchten der roten Ölkontrollleuchte geboten. „In diesem Fall heißt es, sofort anhalten und unmittelbar den Motor abstellen. Man darf ihn auch nicht wieder starten, sondern muss das Fahrzeug in die Werkstatt abschleppen lassen“, betont der Sachverständige. Ratsam ist zudem ein gelegentlicher Blick unter das Fahrzeug. Zeigen sich dort größere Ölrückstände, sollte man den Motor schleunigst auf Undichtigkeiten untersuchen lassen.
Text und Foto: POSITIV-MEDIEN (PR-Dekra * Waldemar Herzog)
|
 |
|
|
 |
|
 |
 |
|
Neues aus der Wilhelma!
|
|
|
 |
 |
|
Zuchterfolg beim Wickelschwanzskink
|
|
|
 |
 |
|
Wickelschwanzskinke in der Wilhelma bekommen ein Jungtier
|
 |
 |
|
Am 30. Januar 2025 machten die Tierpflegerinnen und Tierpfleger des Terrariums in der Wilhelma eine überraschende Entdeckung: Bei den Wickelschwanzskinken trafen Sie auf ein Jungtier.
Vermutlich war es zu dem Zeitpunkt gerade einmal eine Woche alt, hatte sich aber in dem mit vielen und Rückzugsmöglichkeiten ausgestatteten Terrarium gut versteckt gehalten. Auch die Besucherinnen und Besucher des Zoologisch-Botanischen Gartens Stuttgart benötigen etwas Glück und gute Augen, um den Nachwuchs zu Gesicht zu bekommen.
|
|