7. Februar 2024

Kinderfasching mit der KG-Blau-Weiss

Stuttgart: Narri – Narro – Hano und Hoppale….den kleinen Karnevalisten ist es egal – Hauptsache: Freude, Tanz und Spaß!

Dies ist einer der Gründe, weshalb die KG-Blau-Weiss Stuttgart, eine der ältesten Karnevalvereine in Stuttgart, am Sonntag, den 4. Februar 2024, in die vollbesetzte Sporthalle der Hohensteinschule Zuffenhausen eingeladen hatte, gemeinsam mit den närrischen Kindern, Fasching zu feiern.

 

Die Tanzgarden, darunter u.a. der Fellbacher Carnevalclub, die Blauburger Fünkchen, der Küblesmarkt Bad Cannstatt und die Jugendgarde Chira Matt, zeigten ihr Allerbestes und so wurden sie alle mit riesigem Applaus empfangen. Im Programm waren natürlich auch die vielen Spiele, darunter auch mit dem Zauberer Jürgen Fröschlin, die alle anwesenden Kindern viel Spaß bereiteten. Ein ganz besonderes Kinderfest – eben nur für Kinder.

Der Präsident der Karnevalgesellschaft Blau-Weiss, Udo Glaubig, sowie sein Helferteam hatten viel zu tun die lebendige, lustige Kinderschar zu bändigen und in „Schach“ zu halten. „Wir sind zwar nur ein kleiner Verein“ so der Präsident „aber für unsere Kinder zeigen wir unsere Größe!“

Unser Foto ( v.l.n.r): Präsident der Karnevalgesellschaft Blau-Weiss, Udo Glaubig * Kinderprinzessin Hannah I * oberbolle * Prinzessin Hannah von Colonia * Tanzmarichen *

Ganz egal, ob nun die Minigarde, das Tanzmariechen oder die Tanzgarde auftraten um ihre Künste zu zeigten, das Publikum  jubelte und gab minutenlangen Applaus. Ein gelungenes und sehr schönes Fest!

Drum sagen wir: „Hoch den Karnevalisten – Hoch den Blau-Weissen auf die nächste Kampagne!“ und wer wissen möchte, wo, wann und wie die „Blau-Weissen“ zu erreichen sind, der melde sich im Internet: www.kgblauweissstutgart.de * Email: info@kgblauweissstuttgart.de denn junger Nachwuchs wird noch gesucht.

Na, dann, Hanoi – Hanoi bis zum nächsten Mal!

Text, Foto und Video: POSITIV-MEDIEN (Waldemar Herzog)

Trotz Fasching keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr

Stuttgart: Die „fünfte Jahreszeit“ oder Fasnet ist in Baden-Württemberg bereits in vollem Gange. Mit dem „Schmotzigen Donnerstag“ am 8. Februar 2024 beginnt die Hauptwoche des närrischen Treibens. Sie wird in der Region mit vielen kleinen und großen Umzügen ausgelassen und oft mit viel Alkohol gefeiert. Wo die Narrenfreiheit im Straßenverkehr aufhört, und die Straftat anfängt, erklärt der ADAC Württemberg.

Alkohol am Steuer: Den Richtwert von 0,5 Promille kennen viele Autofahrende. Wird man damit erwischt, heißt es: Mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und der Führerschein ist erst mal für einen Monat weg. Wiederholt sich das Vergehen oder wird in diesem Zustand ein Unfall verursacht, können Führerscheinentzug bis hin zur Freiheitsstrafe die Folgen sein. Was viele nicht wissen, wie schnell diese Promillegrenze erreicht wird. Je nach Größe, Alter, Gewicht und Geschlecht können ein bis zwei Bier dafür ausreichen. Bereits bei einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille kann die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt und bei entsprechend auffälliger Fahrweise auch strafbar sein. Nicht zu unterschätzen ist auch der psychologische Faktor von Alkohol, denn der Genuss führt leicht zu einer „gefühlten Fahrtüchtigkeit“, die meist mit dem realen Alkoholpegel nichts zu tun hat.

Nicht zu vergessen ist, dass sich Alkohol nur langsam im Blut abbaut: 0,1 bis 0,2 Promille in der Stunde. Bleibt das Auto am Abend brav in der Garage, ist es also in der Regel dort auch am nächsten Tag am besten aufgehoben. Wichtig ist für Fahrende unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge: In der Probezeit gelten 0,0 Promille.

E-Scooter, Fahrrad oder E-Bike: Betrunken Fahren ist strafbar. Alkohol am Steuer gehört zu den größten Gefahren im Straßenverkehr, egal ob man dabei ein Lenkrad oder einen Lenker in Händen hält. Aus diesem Grund gelten für E-Scooter und E-Bikes bis 45 km/h, die allein durch einen elektrischen Motor angetrieben werden, die gleichen Grenzwerte wie beim Auto. Für Fahrräder und E-Bikes (bis 25 km/h) liegt der Promillehöchstwert bei 1,6. Wer damit erwischt wird, begeht eine Straftat und kann seinen Führerschein verlieren.

Monster oder Clown am Steuer? Besser nicht: Vorsicht heißt es bei bestimmten Kostümen. Auch wenn kostümiert Autofahren per se nicht verboten ist, mit Monsterfüßen oder Clownsschuhen sollte man nicht aufs Gaspedal treten. Genauso können Faschingsmasken das Sichtfeld und das Gehör einschränken. Ein Unfall als Folge kann bedeuten, dass die Versicherung nicht in vollem Umfang zahlt. Kommt dabei noch jemand zu Schaden, droht ein Strafverfahren. Am besten ist es, sperrige Kostüme erst vor Ort anzuziehen oder für die Fahrt zur Faschingsparty direkt den ÖPNV zu nutzen.

Karnevalsumzug - Auto umparken: Bei größeren Umzügen kann es zu Beschädigungen an parkenden Fahrzeugen kommen – ob böswillig oder unbeabsichtigt. Die Suche nach Tätern wird im Nachgang oft schwierig und die Geschädigten bleiben auf den Kosten sitzen. Am besten informiert man sich im Vorfeld über den Streckenverlauf des Karnevalszugs. Das gilt für Besuchende der Innenstadt und Anwohner gleichermaßen. Im Vorfeld großer Umzüge werden Halteverbote ausgesprochen. Wer dann in abgesperrten Bereichen parkt, wird kostenpflichtig abgeschleppt.

Umzüge in der Region - Achtung Straßensperrungen: Mit jährlich 100.000 Besuchern ist der Faschingsumzug in Stuttgart der größte in Baden-Württemberg. Am 13. Februar, Faschingsdienstag, führt der Umzug ab 14 Uhr quer durch die Stuttgarter Innenstadt – von der Tübinger Straße bis zur Auflösung auf dem Karlsplatz. Ab 6 Uhr morgens stehen auf der Route keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung und ab 13 Uhr ist der Fahrzeugverkehr bis 17 Uhr gesperrt. Auch die Buslinien 42 und 44 fahren eingeschränkt.

In Rottweil übernehmen die Narren vom 12. bis 13. Februar 2024 das Regiment. Die Besuchenden erwartet ein buntes Programm aus Guggenmusik und lustigen Narren, vom Federahannes bis zum Guller. Die historische Innenstadt von Rottweil ist an beiden Tagen für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Innerstädtisch erfolgt die Umfahrung über die Tannstraße, die Schramberger Straße und die Marxstraße. Der Verkehr wird großräumig über die Umgehung B27/B14 geleitet.

Aufgrund zahlreicher Fasnet-Veranstaltungen melden Villingen und Schwenningen mehrere Straßensperrungen in den Innenstädten. Und auch in Weil der Stadt am 11. Februar und zum Gmünder Fasnetumzug in Schwäbisch Gmünd sowie wegen der kleineren, aber nicht weniger stimmungsvollen Umzüge am 10. Februar 2024 in Wernau und am 11. Februar 2024 in Donzdorf, ist mit Verzögerungen zu rechnen.

ADAC BW e.V. * Am Neckartor 2 * 70190 Stuttgart * Telefon 0711-28000 * www.adac.de/wuerttemberg * service@adac.bw *

Text und Foto: POSITIV-MEDIEN ( PR-ADAC * Waldemar Herzog)

Neues aus der Wilhelma!

Der Gecko wird Zootier des Jahres

Stark bedroht trotz starker Haftung

Am 31. Januar 2024 hat auch das Team der Wilhelma in Stuttgart mit Spannung nach Köln geblickt: Im Aquarium des Kölner Zoos wurde nämlich das Zootier des Jahres vorgestellt: der Gecko.

Unsere Fotos zeigen (Bild 1): Bambusphelsume in der Wilhelma * (Bild 2): Goldstaub-Taggecko in der Wilhelma

Laut der Zoologischen Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz (ZGAP), welche seit 2016 jedes Jahr das Zootier des Jahres wählt, werden Geckos in einigen ihrer Herkunftsländer besondere Heilkräfte nachgesagt: Viele Tiere enden daher zu Pulver zermahlen, als Tee aufgebrüht oder in Alkohol eingelegt – obwohl es sich um reinen Aberglauben handelt und es keine wissenschaftlichen Beweise für einen medizinischen Nutzen gäbe. Weitere Bedrohungen reichen von der Verschmutzung und dem Verlust des Lebensraumes, Schäden durch invasive Arten, dem Klimawandel bis hin zur übermäßigen Absammlung für den Heimtierhandel oder der Verwendung als Delikatesse. Zudem haben einige Geckoarten nur sehr kleine Lebensräume, weswegen negative Einflüsse einen großen Effekt auf die Überlebensfähigkeit der jeweiligen Populationen haben.

Im Rahmen des Kampagnen-Auftakts in Köln betonte die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) Sabine Riewenherm die besondere Bedeutung von Zoos beim Schutz von Geckos: „Wir brauchen wirksame Instrumente und eine gute Zusammenarbeit, um bedrohte Geckoarten zu erhalten. Eine Verknüpfung von In-situ- (im Lebensraum) und Ex-situ-Maßnahmen (in der Haltung) hat sich als besonders wirksam für einen effektiven Artenschutz herausgestellt. Dies entspricht auch dem so genannten One Plan Approach der IUCN. Projekte vor Ort, Behörden und zoologische Gärten müssen hierbei Hand-in-Hand arbeiten.“

Mit den Kampagnengeldern werden verstärkt Schutzmaßnahmen für verschiedene Geckoarten in Vietnam und Tansania umgesetzt und Umweltbildungsmaßnahmen gestartet. Spendengelder, die im Laufe dieses Jahres gesammelt werden, verstärken die Reichweite der Aktivitäten. In mehreren Regionen Vietnams werden etwa neue Erhaltungszuchtstationen errichtet oder bestehende Haltungen erweitert. Für die Projektarbeit werden benötigte Ausrüstungsgegenstände und Transportmittel finanziert. In Tansania wird mit den Kampagnengeldern ein neues Schutzgebiet ausgewiesen und aufgebaut, um den Lebensraum der Himmelblauen Zwergtaggeckos zu vergrößern und die bisher getrennten Geckopopulationen wieder zusammenzubringen.

Auch in Stuttgart freut man sich über die Aufmerksamkeit, die den Geckos zukommt. Wilhelma-Direktor Dr. Thomas Kölpin, der gleichzeitig Mitglied im Vorstand der ZGAP ist, erklärt: „In der Wilhelma zeigen wir vier Gecko-Arten: Den Goldstaub-Taggecko von den Komoren, den Weißpunkt-Mauergecko aus dem Mittelmeerraum, die Bambusphelsume aus Madagaskar und den in großen Teilen Asiens vorkommenden Tokee. Die charmanten Reptilien verblüffen unsere Besucher*innen nicht nur dadurch, wie sie mit ihren Lamellen an den Füßen sogar senkrechte Wände emporklettern, sondern auch durch ihre gute Tarnung. Oft muss man mehr als einmal hinschauen, bis man die flinken Tiere entdeckt“.

 Text und Foto: POSITIV-MEDIEN ( PR-Wilhelma * Waldemar Herzog)